Präambel
Seit der Saison 2022-23 sind sämtliche zur Verfügung stehende Saisonabonnemente von Fribourg-Gottéron ausverkauft. Dies betrifft alle Kategorien und (Preis-)Segmente. Eine Minderung der Nachfrage ist nicht absehbar, zumal die allermeisten bestehenden Abonnenten von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und das Saisonabonnement um jeweils eine weitere Saison verlängern. Aus diesen Gründen hat sich der Club dazu entschieden, eine Warteliste für Saisonabonnemente einzuführen. Der Club wurde daraufhin mit Anträgen für diese Warteliste überhäuft und die maximale Anzahl von wartenden Personen mit einer reellen Chance in absehbarer Zeit ein Saisonabonnent von Fribourg-Gottéron erwerben zu können, wurde innert kürzester Zeit erreicht. Als Folge musste im Herbst 2023 die Möglichkeit sich auf der Warteliste einschreiben zu lassen vom Club deaktiviert werden. Der Club wird die Einschreibungen auf der Warteliste erst dann wieder ermöglichen, sobald eine Entspannung der Situation absehbar ist. In diesem Reglement sind die Voraussetzungen, Regeln, Prioritäten und Vorgehensweisen festgehalten, welche die Verlängerung oder Umschreibung, sowie Einschreibungen, Zuteilungen, Umteilungen und Löschungen von Einträgen auf der Warteliste für Saisonabonnemente beinhaltet. Der Club, wie auch die Abonnenten und Interessenten für Saisonabonnemente sind dazu verpflichtet, die nachfolgenden Regelungen zu akzeptieren und danach zu handeln.
1. Bestehende Abonnenten
Alle Besitzer einer Dauerkarte profitieren vom Vorkaufsrecht auf das bestehende Abonnement und erhalten jeweils im Mai die Abo-Rechnung für die Folgesaison. Alle innerhalb der Zahlungsfrist bezahlten Abos behalten ihre Gültigkeit und der Abonnent erhält im August die Dauerkarte für die neue Saison. Sollte das Abonnement nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt worden sein, verliert der bestehende Abonnent das Vorkaufsrecht und der entsprechende Platz wird einer Person auf der Warteliste zugeteilt. Die genauen Zuteilungskriterien werden in den folgenden Absätzen erläutert.
2. Inhalte der Warteliste
Die Wartelisten für Saisonabonnemente unterscheiden sich wie folgt:
1. Warteliste für Stehplatz-Saisonabonnemente
2. Warteliste für Sitzplatz-Saisonabonnemente
3. Warteliste für PMR-Saisonabonnemente (für Personen mit Behinderung)
4. Warteliste für VIP-Saisonabonnemente
Auf allen vier Wartelisten werden Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtsdatum und E Mailadresse des Interessenten gespeichert. Des Weiteren werden alle Informationen rund um den Antrag des Interessenten abgespeichert; namentlich Datum des Eintrages, Neuantrag oder Platzwechsel für das Saisonabonnement, Block-, Rang- und Platzangaben, sowie Preiskategorie. All diese Daten unterliegen dem allgemein gültigen Datenschutzgesetz.
3. Verantwortung über die Wartelisten
Wie bereits erwähnt, unterscheidet der Club vier verschiedene Wartelisten. Dabei werden die Verantwortlichkeiten wie folgt aufgeteilt:
1. Warteliste für Stehplatz-Saisonabonnemente - verantwortliche Abteilung des Clubs: TICKETING (ticketing@fribourg-gotteron.ch)
2. Warteliste für Sitzplatz-Saisonabonnemente - verantwortliche Abteilung des Clubs: TICKETING (ticketing@fribourg-gotteron.ch)
3. Warteliste für PMR-Saisonabonnemente - verantwortliche Abteilung des Clubs: TICKETING (ticketing@fribourg-gotteron.ch)
4. Warteliste für Sponsoren und Business-Partner für VIP-Saisonabonnemente - verantwortliche Abteilung des Clubs: MARKETING (business@fribourg-gotteron.ch)
4. Voraussetzungen und Prioritäten für den Eintrag auf Wartelisten für Saisonabonnemente
Für jede einzelne Hauptkategorie sind jeweils bestimmte Voraussetzungen und Prioritäten definiert. Diese gelten für Umplatzierungs- wie auch Neuanträge:
a. Warteliste für Stehplatz-Saisonabonnemente Voraussetzungen: Einreichung einer Kopie der gültigen ID zusammen mit dem Antragsformular im Falle einer ermässigten Preiskategorie.
Prioritäten:
1. Umplatzierungen bestehender Abonnenten mit MyGottéron-Mitgliedschaft
2. Neuanträge von MyGottéron-Mitgliedern
3. Umplatzierungen bestehender Abonnenten ohne MyGottéron-Mitgliedschaft
4. Alle anderen Neuanträge
b. Warteliste für Sitzplatz-Saisonabonnemente
Voraussetzungen: Einreichung einer Kopie der gültigen ID zusammen mit dem Antragsformular im Falle von Kindertarif.
Prioritäten:
1. Umplatzierungen bestehender Abonnenten mit MyGottéron-Mitgliedschaft
2. Neuanträge von MyGottéron-Mitgliedern
3. Umplatzierungen bestehender Abonnenten ohne MyGottéron-Mitgliedschaft
4. Alle anderen Neuanträge
c. Warteliste für PMR-Saisonabonnemente (für Personen mit Behinderung und/oder eingeschränkter Mobilität)
Voraussetzungen: Antragsteller muss im Besitz eines IV-Ausweises sein. Dieser ist mit dem Antrag einzureichen. Prioritäten:
1. Umplatzierungen bestehender Abonnenten mit MyGottéron-Mitgliedschaft
2. Umplatzierungen bestehender Abonnenten ohne MyGottéron-Mitgliedschaft
3. Neuanträge von MyGottéron-Mitgliedern
4. Alle anderen Neuanträge
d. Warteliste für VIP-Saisonabonnemente
Voraussetzungen: Der Antragssteller muss Sponsor oder Business-Partner von Fribourg Gottéron sein. Prioritäten:
1. Umplatzierungen bestehender Sponsoren und Business-Partnern
2. Zuteilung von Plätzen an neue Sponsoren und Business-Partner
5. Eintrag auf Wartelisten für Saisonabonnemente
Der Eintrag auf alle vier Wartelisten, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit an freien Plätzen auf der Warteliste für Neuanträge, ist wie folgt möglich:
a. Eintrag mittels offiziellem Umplatzierungsformular
b. Eintrag mittels offiziellem Neuantragsformular
a. Umplatzierungen -Antragsformulare für Umplatzierung
Bereits bestehende Abonnenten können ihren Bedarf an einer Umplatzierung jederzeit anmelden. Mittels Antragsformular für Umplatzierung können folgende Anträge gestellt werden:
1. Umplatzierungen inklusive Kategorienwechsel in eine der vier Hauptkategorien „Stehplätze“, „Sitzplätze“, „PMR-Plätze“, „VIP-Plätze“
2. Umplatzierungen Sitzplätzen innerhalb der einzelnen Kategorien, wie zum Beispiel ein Sitzplatzwechsel in einen anderen Block.
Anträge für Umplatzierungen sind zu jederzeit möglich. Das Antragsformular für die Umplatzierung ist auf der Website des Clubs auffindbar.
Allerdings darf dabei die Anzahl der Plätze nicht erhöht werden. Bei gewünschter Umplatzierung inklusive Erhöhung der Anzahl Plätze muss anstelle des Umplatzierungsformulars ein Neuantragsformular eingereicht werden.
Anträge für Umplatzierungen von MyGottéron-Mitgliedern werden gegenüber anderen Umplatzierungs- und Neuanträgen prioritär behandelt.
b. Neuanträge - Antragsformulare für Neuanträge
Der Club definiert für jede der vier Wartelisten die maximale Anzahl eingeschriebener Personen gemäss den realistischen Zuteilungschancen und auf Erfahrungswerten basierenden Fakten und Zahlen. Sobald für eine oder mehrere Warteliste(n) eine realistische Chance für eine Zuteilung des Saisonabonnements in absehbarer Zeit besteht, wird das entsprechende Neuantragsformular für die Warteliste auf der Internetseite des Clubs publiziert. Interessenten an Saisonkarten sind dazu verpflichtet, sich mit diesen offiziellen Antragsformularen einzuschreiben. Anfragen und Anträge über andere Kanäle werden weder berücksichtigt noch beantwortet.
Neuantragsformulare von MyGottéron-Mitgliedern werden gegenüber allen anderen Neuanträgen, sowie Umplatzierungsanträgen von Nicht-MyGottéron-Mitgliedern (ausgenommen Kategorie PMR), prioritär behandelt.
6. Annahme und Bearbeitung der Anträge für die Warteliste von Saisonabonnementen
Der Club bestätigt den Erhalt der Antragsformulare dem Absender schriftlich. Das Absende Datum dieser Bestätigung gilt als Eintragsdatum auf der Warteliste. Das Antragsformular wird geprüft und in die entsprechende Bearbeitungs-Priorität eingeteilt. In der Regel werden sämtliche Anträge mindestens zweimal pro Saison geprüft. Dies ist einerseits vor dem Rechnungsversand der Saisonabos an die bestehenden Abonnenten der Fall und anderseits nach dem Ablauf der Zahlungsfrist dieser Rechnungen. In speziellen Situationen kann eine Prüfung der Anträge auch ausserhalb dieser Perioden stattfinden. Der Club behält sich das Recht vor, zwecks allfällig weiteren benötigten Informationen den Antragssteller persönlich zu kontaktieren.
7. Gültigkeit und Löschung der Anträge für die Warteliste von Saisonabonnementen
Damit die Warteliste nicht unendlich lang wird, werden alle Anträge zeitlich beschränkt. Dies betrifft sämtliche vier Wartelisten (Stehplatz-Abonnemente, Sitzplatz-Abonnemente, PMR Abonnemente, VIP-Abonnemente) und auch beide Formulartypen (Umplatzierungs- und Neuantragsformular). Die Gültigkeit des Antrags beträgt für MyGottéron-Mitglieder maximal 60 Monate, für Nicht-MyGottéron-Mitglieder 36 Monate. Sie beginnt mit dem Eintragsdatum (siehe Absatz oben) und endet ausschliesslich in folgenden 3 Fällen:
1. Der Antrag konnte vom Club erfolgreich umgesetzt werden. In diesem Fall wird der Antragssteller über die Löschung des Eintrags auf der Warteliste dank der erfolgreichen Umsetzung des Antrags per E-Mail informiert.
2. Der Antrag konnte innerhalb der Gültigkeitsdauer von 60, resp. 36 Monaten nicht umgesetzt werden. In diesem Fall wird der Antragssteller nach Ablauf der Gültigkeitsdauer über die Beendigung der Gültigkeit des Antrags per E-Mail informiert und der Eintrag auf der Warteliste wird gelöscht. Sollte der Antragssteller weiterhin an einer Umplatzierung oder einer Neuzuteilung interessiert sein, muss der Antrag mittels dem entsprechenden Formular neu eingereicht werden. MyGottéron-Mitglieder profitieren in diesem Falle vom Erhalt der Position auf der Warteliste. Nicht-Mitglieder verlieren ihre Position auf der Warteliste. Es sind keine Fristverlängerungen von abgelaufenen Anträgen möglich.
3. Der Antragssteller zieht seine Anfrage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer schriftlich zurück. Im diesem Fall bestätigt der Club dem Antragssteller dessen Rückzugswunsch per E-Mail und der Eintrag auf der Warteliste wird gelöscht.
8. Überträge von Sitzplatz-Abonnementen
Aboüberträge bleiben ausschliesslich für Sitzplatz-Abos und nur noch an ein lineares Familienmitglied, sowie den Bruder oder die Schwester des Abonnenten möglich. Im Todesfall des Abobesitzers kann das Sitzplatz-Abo an einen behördlich bestätigten Erben oder an ein MyGottéron-Mitglied, welches sich seit mindestens 6 Monaten auf der Warteliste befindet, übertragen werden. Um das Abonnement auf den Erben oder das MyGottéron-Mitglied zu übertragen, wendet sich der Begünstigte mit den entsprechenden behördlichen Dokumenten an die Ticketingabteilung des Clubs. Alle anderen Abo-Überträge sind seit dem 31.07.2024 nicht mehr möglich.
9. Inkrafttreten des Reglements
Dieses Reglement tritt mit dem Beginn der Saison 2024-25, per 01.05.2024 in Kraft. Stand: Mai 2025
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